Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 § 1a Reservierungen

 

Reservierungen können mündlich oder schriftlich erfolgen.

 

Bei einer Reservierung eines Stellplatzes oder eines Mietwohnwagens / des Zirkuswagens wird eine Anzahlung in Höhe des gesamten Stellplatzbetrages + der Personengebühr innerhalb von 7 Tagen fällig, deren Hälfte bei einer Absage zurueckgezahlt wird. 

 

Die Stornierungsbedingungen /-fristen für die Mietwohnwagen/den Zirkuswagen finden Sie separat unter der Rubrik "Mietwohnwagen".

 

Hierfür sind folgende Angaben zu hinterlegen:

Name und Anschrift, Telefonnummer, e-mail-Adresse, An- und Abreisedatum, Anzahl der Personen, Anzahl der Fahrzeuge, Anzahl der Zelte/Caravan bzw. Wohnwagen.

 

                                                                      § 1 Zutritt zum Campingplatz

Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach der Anmeldung in der Rezeption oder telefonisch unter der Tel.: 0172 153 40 50 gestattet. Mit dem Betreten dieses Platzes erkennt der Campinggast bzw. Besucher*In die Platzordnung bzw. die AGBs an. Die für den Campingplatzaufenthalt angemeldeten Personen dürfen die Sport- und Freizeitanlagen sowie die sanitären Anlagen des Campingplatzes nutzen. Dabei hat der Campinggast zu gewährleisten, dass die Anlagen pfleglich und zweckentsprechend genutzt werden. Die Aufsichtspflicht über seine/ihre Kinder nimmt der Campinggast jederzeit wahr.

- Alle Besitzer:innen von Wohnwagen und Wohnmobilen müssen eine aktuelle Gasprüfungsbescheinigung vorzeigen können. (Die Gasprüfungsbescheinigung ist alle 2 Jahre zu erneuern.) 

- Die Besitzer:Innen von nicht angemeldeten Wohnwagen und Wohnmobilen müssen eine Feuerversicherung abschließen, die den Schaden, im Falle eines Brandes verursacht durch ihren Stellplatz, am Campingplatz und Dritter abdeckt. 

 

 

§ 2 Ver- und Entsorgung

Eigenmächtige Eingriffe in die elektronische Anlage des Campingplatzes sind nicht gestattet. Trinkwasser wird an Zapfstellen zur Verfügung gestellt. Ein direkter Anschluss des Stellplatzes an das Trinkwassernetz sowie das Nutzen des Trinkwassers zum Bewässern der Außenanlagen ist nicht möglich. Zur Abwasserbeseitigung sind die vorhandenen Abwasserstellen zu nutzen.Chemietoiletten sind auf dem Chemieplatz zu entsorgen.

 

§ 3 Ruhezeiten

Die Mittagsruhe ist von 13-14 Uhr. Camper, die während der Ruhezeit eintreffen, haben die Möglichkeit auf dem Parkplatz des Campingplatzes zu warten bis die Ruhezeit beendet ist, solange sie Ihre Stellplatznummer nicht kennen. Für alle anderen gilt, dass auch in der Mittagsruhe mit dem Auto, Wohnwagen oder Wohnmobil gefahren werden kann. Auf das Schneiden der Hecken oder das Rasenmähen muss in dieser Zeit verzichtet werden.

Die Nachtruhe ist sonntags bis freitags von 22-7 Uhr und samstags von 23-7 Uhr. Bei Ankunft in dem Zeitraum muss das Auto oben auf dem Parktplatz abgestellt werden. Bei der Abfahrt in dieser Zeit bitte das Auto vorher auf dem Parkplatz neben dem Büro abstellen.

 

§ 4 Gestaltung des Stellplatzes

Bäume dürfen nicht beschädigt werden. Pflanzungen (in Form von heimischen Heckengewächsen) sind für DauercamperInnen erlaubt, nur sollte die Pfanzenart und der künftige Standort vorab mit der Campingplatzleitung besprochen werden. Hingegen ist die kleingärnterische Nutzung nicht erlaubt. Das Versiegeln oder Befestigen des Stellplatzes ist mit der Campingplatzleitung vorab abzustimmen (kein Beton). Es darf keine festen (gemauerten) Um- und Anbauten geben (siehe Campingplatzverordnung). Sollte das Gras eines Stellplatzes eines*r Dauercampers*In zu hoch sein, obwohl diese*r überlicherweise selbst das Mähen übernimmt, dann mähen wir darüber gegen einen Obolus. Preise zum Rasenmähen bitte bei der Geschäftsleitung erfragen. 

 

§ 5 Fälligkeit des Rechnungsbetrages für DauercamperInnen

Der Rechnungsbetrag für Dauercamping ist auf das Konto der Vermieterin zu überweisen oder bar an der Rezeption zu entrichten. Die Zahlungsfrist auf der Rechnung ist verbindlich und Voraussetzung für die Einfahrt- und Aufbaugenehmigung. Bei Nichtbezahlung erlischt der Anspruch auf den vereinbarten Dauercampingplatz nach einer Frist von zwei Wochen nach Fälligkeit der Rechnung.

 

§ 6 Nutzungsbedingungen

Der/die DauercamperIn hält den Stellplatz in einem ordentlichen Zustand. Dazu gehört das Mähen des Rasens. PKWs bitte nur auf den vereinbarten Flächen abstellen. Das Ausüben eines Gewerbes ist auf dem Campingplatz nicht gestattet. Die Nutzung des Dauercampingplatzes durch andere als in der Anmeldung genannte Personen ist gegen Entgelt möglich. Übernachtungsgäste melden sich bei Anreise in der Rezeption an. Bei Abwesenheit der DauercamperInnen muss deren Einverständnis für die Nutzung durch Gäste der Rezeption bekannt sein.

Grillen ist mit einem ausreichenden Abstand zu den umliegenden Wohnwagen und Zelten auf dem Campingplatz erlaubt, so lange die Wetterverhältnisse dies zulassen. Sollte es zu trocken sein, dann ist es aufgrund der Brandgefahr nicht gestattet.

Lagerfeuer sind grundsätzlich verboten, werden aber bei besonderen Gegebenheiten in vorheriger Absprache mit der Campingplatzleitung eventuell genehmigt.

- Nutzung Mietwohnwagen: im Vorzelt und im Wohnwagen darf nicht geraucht werden.

 

§ 7 Handhabung der Schranke am Eingang des Campingplatzes

Die Schranke am Eingang des Campingplatzes darf nicht per Hand hochgedrückt werden. Sie ist motorisiert und wird vom Büro aus gesteuert. Sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten anreisen, dann muss es im Vorfeld telefonisch oder per mail abgestimmt werden ebenso wie die Handhabung der Schranke. Die Schranke ist videoüberwacht und es wird eine Gebühr von 1.000 € bei Reparatur und unberechtigtem Öffnen berechnet.

 

§ 8 Haftung und Versicherung

Die Vermieterin haftet nicht für Schäden verursacht durch Dritte, Wettereinflüsse oder wildlebende Tiere sowie höhere Gewalt. Dem Mieter/der Mieterin wird empfohlen sein/ihr Eigentum zu versichern. Der Mieter/die Mieterin garantiert für die Sicherheit seiner/ihrer Gasanlage.

 

§ 9 Abreise

Der Stellplatz ist am Abreisetag bis 11:30 Uhr zu räumen.  

 

§ 10 Beendigung des Mietverhältnisses (Dauercamping)

Bei Beendigung des Mietverhältnisses übergibt der Mieter/die Mieterin die Stellfläche beräumt und führt alle Veränderungen auf den ursprünglichen Zustand zurück. Auch vom Vorgänger/von der Vorgängerin im Einvernehmen übernommene Änderungen sind auf den ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Entfernt sich der Mieter/die Mieterin nach Beendigung des Vertrages ohne Angabe der Adresse oder reagiert nicht innerhalb von zwei Wochen auf ein Räumungsbegehren der Vermieterin, ist diese berechtigt, die Campingausrüstung nach einer Frist von zwei Wochen vom Stellplatz zu beräumen und nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung freihändig zu veräußern oder auch zu entsorgen, sollte sich kein Käufer/keine Käuferin finden. Diese Entsorgungskosten trägt der Mieter/die Mieterin. Eine vorzeitige Kündigung des Stellplatzes ist auch bei fortwährenden Verletzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Camping- und Gebietsordnung vorgesehen beziehungsweise bei Verstößen gegen den Frieden auf dem Platz. Die gewöhnliche Kündigung des Dauerstellplatzes sollte bis zum 31.12. des Vorjahres schriftlich bei der Vermieterin, dem Mieter oder der Mieterin eingehen und gilt dann für das Folgejahr.

 

§ 11 Schlussbestimmung

Die Campingplatzleitung und deren Mitarbeiter sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d. h. sie können die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste erforderlich erscheint. Auf dem Platz gilt die Landesverordnung für Camping- und Wochenendplätze.

§ 12 Höhere Gewalt

Sollte der Campingplatz aufgrund Höherer Gewalt geschlossen werden, dann werden die bereits geleisteten Anzahlungen und Zahlungen nicht zurückerstattet.

 

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