Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1a Reservierungen
Für 2025: Die Stellplätze werden nur noch mit einer schriftlichen Reservierung
ab 5 Nächte Mindestaufenthalt
mit der Bezahlart Vorkasse vergeben.
Das Zahlungsziel bei einer Reservierung eines Stellplatzes ist für die Anzahlung in Höhe des gesamten Stellplatzbetrages + der Personengebühr max. 1 Woche bzw. spätestens 1 Tag vor der Anreise, wenn die schriftliche Reservierung unter einer Woche vor Reiseantritt erfolgt.
Jahr: 2024/25: Um die Anfrage für eine Reservierung schnellstmöglich zu bearbeiten macht es Sinn vorab
- die Personenanzahl
- und die Info, ob es sich um Kinder bis 14 Jahre oder Erwachsene handelt
- plus die Info, ob es sich um einen Wohnwagen, ein Zelt oder ein Wohmmobil handelt
- und um welchen Zeitraum es sich handelt
in der Anfrage für die Reservierung zu notieren, denn dann kann unmittelbar ein Angebot an passenden Stellplätzen herausgesucht und geschickt werden.
Wenn der Aufenthalt nicht angetreten werden kann, dann kann die Anzahlung für einen späteren Aufenthalt verrechnet werden, bitte melden Sie sich sowie Sie es wissen.
Reservierungen, deren Anzahlung nicht bis zum Zahlungsziel überwiesen sind, verfallen.
§ 1 Zutritt zum Campingplatz
Nur mit einer Reservierung eines Stellplatzes. Mit dem Betreten dieses Platzes erkennt der Campinggast bzw. Besucher*In die Platzordnung bzw. die AGBs an. Die für den Campingplatzaufenthalt angemeldeten Personen dürfen die Sport- und Freizeitanlagen sowie die sanitären Anlagen des Campingplatzes nutzen. Dabei hat der Campinggast zu gewährleisten, dass die Anlagen pfleglich und zweckentsprechend genutzt werden. Die Aufsichtspflicht über seine/ihre Kinder nimmt der Campinggast jederzeit wahr.
- Alle Besitzer:innen von Wohnwagen und Wohnmobilen müssen eine aktuelle Gasprüfungsbescheinigung vorzeigen können. (Die Gasprüfungsbescheinigung ist alle 2 Jahre zu erneuern.)
- Die Besitzer:Innen von nicht angemeldeten Wohnwagen und Wohnmobilen müssen eine Feuerversicherung abschließen und der Campingplatzleitung vor Beginn der Saison vorzeigen/schicken, die den Schaden, im Falle eines Brandes verursacht durch ihren Stellplatz, am Campingplatz und Dritter abdeckt.
§ 2 Ver- und Entsorgung
Eigenmächtige Eingriffe in die elektronische Anlage des Campingplatzes sind nicht gestattet. Trinkwasser wird an Zapfstellen zur Verfügung gestellt. Ein direkter Anschluss des Stellplatzes an das Trinkwassernetz sowie das Nutzen des Trinkwassers zum Bewässern der Außenanlagen ist nicht möglich. Zur Abwasserbeseitigung sind die vorhandenen Abwasserstellen zu nutzen. Chemietoiletten sind auf dem Chemieplatz zu entsorgen.
§ 3 Ruhezeiten
Die Mittagsruhe ist von 13-14 Uhr. In der Mittagsruhe kann mit dem Auto, Wohnwagen oder Wohnmobil gefahren werden. Auf das Schneiden der Hecken oder das Rasenmähen muss in dieser Zeit verzichtet werden.
Die Nachtruhe ist sonntags bis freitags von 22-7 Uhr und samstags von 23-7 Uhr. Bei der Ankunft in diesem Zeitraum muss das Auto oben auf dem Parktplatz abgestellt werden. Bei der Abfahrt in dieser Zeit bitte das Auto vorher auf dem Parkplatz neben dem Büro abstellen.
§ 4 Gestaltung des Stellplatzes
Bäume dürfen nicht beschädigt werden. Pflanzungen in Form von heimischen Heckengewächsen sind für DauercamperInnen erlaubt, nur muss die Pfanzenart und der künftige Standort vorab mit der Campingplatzleitung besprochen werden. Hingegen ist die kleingärnterische Nutzung nicht erlaubt.
Das Versiegeln oder Befestigen des Stellplatzes ist verboten (kein Beton). Gewehplatten sind erlaubt und sollten vorab mit der Campingplatzleitung besprochen werden. Es darf keine festen (gemauerten) Um- und Anbauten geben (siehe Campingplatzverordnung). Sollte das Gras eines Stellplatzes eines*r Dauercampers*In zu hoch sein, obwohl diese*r überlicherweise selbst das Mähen übernimmt, dann mähen wir gegen einen Obolus. Preise zum Rasenmähen bitte bei der Geschäftsleitung erfragen.
§ 5 Fälligkeit des Rechnungsbetrages für DauercamperInnen
Der Rechnungsbetrag für das Dauercamping ist auf das Konto der Vermieterin zu überweisen oder bar an der Rezeption zu entrichten. Die Zahlungsfrist auf der Rechnung ist verbindlich und Voraussetzung für die Einfahrt- und Aufbaugenehmigung. Bei Nichtbezahlung erlischt der Anspruch auf den vereinbarten Dauercampingplatz nach einer Frist von zwei Wochen nach Fälligkeit der Rechnung.
§ 6 Nutzungsbedingungen
Der/die DauercamperIn hält den Stellplatz in einem ordentlichen Zustand (Hecke schneiden/Rasenmähen/Wohnwagen und Vorzelt regelmäßig waschen). PKWs werden direkt auf dem Dauerstellplatz abgestellt. Das Ausüben eines Gewerbes ist auf dem Campingplatz nicht gestattet. Die Nutzung des Dauercampingplatzes durch andere als in der Anmeldung genannte Personen ist gegen Entgelt möglich. Tages-/Übernachtungsgäste melden sich zu den Öffnungszeiten in der Rezeption an. Bei Abwesenheit der DauercamperInnen muss deren Einverständnis für die Nutzung durch Gäste der Rezeption bekannt sein.
Grillen ist mit einem ausreichenden Abstand zu den umliegenden Wohnwagen und Zelten auf dem Campingplatz erlaubt, so lange die Wetterverhältnisse dies zulassen. Sollte es zu trocken sein, dann ist es aufgrund der Brandgefahr nicht gestattet.
Lagerfeuer und Feuerkörbe sind verboten.
§ 7 Handhabung der Schranke am Eingang des Campingplatzes
Die Schranke am Eingang des Campingplatzes darf nicht per Hand hochgedrückt werden. Sie ist motorisiert und wird vom Büro aus gesteuert. Sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten anreisen, dann muss es im Vorfeld telefonisch oder per mail abgestimmt werden ebenso wie die Handhabung der Schranke. Die Schranke ist videoüberwacht und es wird eine Gebühr von 1.000 € bei Reparatur und unberechtigtem Öffnen berechnet.
§ 8 Haftung und Versicherung
Die Vermieterin haftet nicht für Schäden verursacht durch Dritte, Wettereinflüsse oder wildlebende Tiere sowie höhere Gewalt. Dem Mieter/der Mieterin wird empfohlen sein/ihr Eigentum zu versichern. Der Mieter/die Mieterin garantiert für die Sicherheit seiner/ihrer Gasanlage.
§ 9 Abreise
Der Stellplatz ist am Abreisetag bis 11:30 Uhr zu räumen.
Kein late-check-out.
§ 10 Beendigung des Mietverhältnisses (Dauercamping)
Bei Beendigung des Mietverhältnisses übergibt der Mieter/die Mieterin die Stellfläche beräumt und führt alle Veränderungen auf den ursprünglichen Zustand zurück. Auch vom Vorgänger/von der Vorgängerin im Einvernehmen übernommene Änderungen sind auf den ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Entfernt sich der Mieter/die Mieterin nach Beendigung des Vertrages ohne Angabe der Adresse oder reagiert nicht innerhalb von zwei Wochen auf ein Räumungsbegehren der Vermieterin, ist diese berechtigt, die Campingausrüstung nach einer Frist von zwei Wochen vom Stellplatz zu beräumen und nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung freihändig zu veräußern oder auch zu entsorgen, sollte sich kein Käufer/keine Käuferin finden. Diese Entsorgungskosten trägt der Mieter/die Mieterin. Eine vorzeitige Kündigung des Stellplatzes ist bei Verletzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Camping- und Gebietsordnung vorgesehen beziehungsweise bei Verstößen gegen den Frieden auf dem Platz. Die gewöhnliche Kündigung des Dauerstellplatzes sollte bis zum 31.12. des Vorjahres schriftlich bei der Vermieterin, dem Mieter oder der Mieterin eingehen und gilt dann für das Folgejahr.
§ 11 Pakete
Aufgrund der Flut an Paketen:
Keine Pakete mehr mit oder ohne eine Abstellgenehmigung zum Campingplatz liefern lassen.
§ 12 Schlussbestimmung
Die Campingplatzleitung und deren Mitarbeiter sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d. h. sie können die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste erforderlich erscheint. Auf dem Platz gilt die Landesverordnung für Camping- und Wochenendplätze.
§ 13 Höhere Gewalt
Sollte der Campingplatz aufgrund Höherer Gewalt geschlossen werden, dann werden die bereits geleisteten Anzahlungen und Zahlungen nicht zurückerstattet.